Einschränkungen bei der MRT-Untersuchung

MRT und magnetisierbaren Metallteile

MRT offen Berlin, Radiologie

Da bei der MRT ein starker Magnet eingesetzt wird, dürfen sich keine magnetisierbaren Metallteile im MRT-Untersuchungsraum oder gar im Gerät befinden. Dies gilt auch für Piercings, die sich in der unmittelbaren Untersuchungsregion befinden (z.B. Intim-Piercings). Über eine erforderliche Entfernung entscheidet unser Fachpersonal vor der Untersuchung. Auch Metallimplantate wie beispielsweise künstliche Hüftgelenke und Knochenplatten der älteren Generation können durch Verlagerung oder Erwärmung während der Untersuchung, gefährlich sein. Titan-Implantate sind unbedenklich und gelten als MRT-tauglich.

MRT und medizinische Implantate

Patienten mit einem Herzschrittmacher, Defibrillator, Hirnschrittmacher, Innenohrimplantat Insulinpumpe und/oder Schmerzstimulator können wegen der Magnetfelder mit dieser Technik nicht untersucht werden, wobei es auch hier zum Teil mittlerweile Geräte gibt, die MRT-tauglich sind.

Wichtig aber trotzdem: Melden Sie unbedingt alle Implantate vor der MRT-Untersuchung dem verantwortlichen Arzt.

MRT und großflächige Tattoos

Sollten Sie großflächige Tattoos haben, benötigen wir Ihre schriftliche Risiko-Einwilligung vor der Untersuchung. Insbesondere Tattoos, die einen hohen Rotanteil besitzen können bei der MRT-Untersuchung Verbrennungen hervorrufen, da sich viel Eisen in der Farbe befindet.
Beachten Sie bitte auch, dass ein Zahnersatz, der über implantierte Magnete verfügt, durch eine Entmagnetisierung während der Untersuchung funktionslos gemacht werden kann.

Nicht zuletzt sollte eine Frühschwangerschaft (in den ersten drei Monaten) nach unserer Auffassung nicht im Hochfeldgerät untersucht werden.

Alternative oder ergänzende Untersuchungen

Computertomographie (CT), Positronenemissionstomographie (PET), CT-PET, MR-PET Single Photon Emission Computed Tomography (SPECT), Sonografie (Ultraschall)

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